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Sie sind auf der Suche nach Ihrer neuen Traumwohnung zur Miete? Dann sind Sie hier bei uns von Dieckmann Immobilien an der richtigen Adresse. Wir bieten Ihnen eine vielzahl von attraktiven Wohnungen zur Miete. Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie bei der Suche.
Die häufigste Unterscheidung zwischen Miet- und Pacht-Objekten wird auf Grundlage der Immobilienart getroffen. So wird der Begriff Mieten meist bei Wohnungen und Häusern, der Begriff Pachten bei Grundstücken genutzt. Dies kann zutreffen, muss aber nicht. Der große Unterschied besteht bei der sogenannten Fruchtziehung. Dies bedeutet, dass der Pächter, im Gegensatz zum Mieter, das Recht bekommt die Früchte aus dem Pachtobjekt zu ziehen.
Beispiel: Nehmen wir an, Sie pachten ein Claim (ein Minengrundstück) in Alaska. Als Pächter haben Sie das Recht in diesem Claim nach Gold zu graben und dieses zu behalten. Würden Sie den Claim jedoch nur mieten, dürften Sie dort zwar leben und sich gegebenenfalls ein Haus bauen, aber alle gefunden Wertgegenstände würden im Besitz des Vermieters verbleiben.
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