Altenhagen ist der Name eines Ortsteils der kreisfreien Großstadt Hagen im östlichen Ruhrgebiet.
Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind in wenigen Minuten zu erreichen. Hervorragende Verkehrsanbindung an das Autobahnkreuz Hagen und sämtliche Hauptverkehrsstraßen. Freizeitaktivitäten bieten die nahe gelegenen Tennisanlagen, Reitplätze und das kulturelle Angebot der City von Hagen.
In unmittelbarer Nähe zu der Wohnung befindet sich der Saygi Markt, hier haben Sie die Möglichkeit Ihren täglichen Bedarf zu decken. Weiterhin befinden sich Edeka und Netto ebenfalls nur wenige Minuten entfernt.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.
Heute möchte ich Ihnen diese Mietwohnung in Hagen-Altenhagen vorstellen.
Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 50 m² und erstreckt sich über 2 Zimmer, eine Küche, eine Diele und ein Badezimmer.
Beim betreten der Wohnung stehen Sie in der Diele, hier haben Sie Platz eine kleine Garderobe aufzustellen. Auf der rechten Seite der Diele findet sich die großzügige Küche, mit einem direkten Zugang auf den überdachten Balkon, sowie einen Zugang in das Badezimmer, dieses ist mit einer Badewanne ausgestattet.
Von der Diele aus haben Sie ebenfalls einen Zugang in den offenen Wohn- und Schlafbereich. Hier haben Sie ausreichend Platz und können sich kreativ frei gestalten.
Falls Sie für die Unterbringung weiterer Gegenstände einen Kellerraum benötigen, haben Sie die Möglichkeit diesen zu Nutzen, sofern Sie sich damit einverstanden sehen, den Kellerbereich monatlich zu reinigen.
Sofern Sie an weiteren Informationen interessiert sind, könne Sie gerne unser ausführliches Exposé anfordern.
Um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir nachfolgende Informationen von Ihnen: Haushaltsgröße (Personenanzahl), Nettoverdienst, eine Telefonnummer und ein polizeiliches Führungszeugnis.
- Diele
- Küche
- Badezimmer mit Badewanne
- Überdachter Balkon
- Offener Wohn- und Schlafbereich
- Möglichkeit der Kellernutzung
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Dieckmann Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Dieckmann Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Dieckmann Immobilien GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS im privaten Bereich keine Provision/Maklercourtage an die Dieckmann Immobilien GmbH zu zahlen.
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