Westhofen ist ein Stadtteil von Schwerte, Kreis Unna. Er hat rund 6.000 Einwohner und liegt nördlich der Ruhr. Flussabwärts mündet die Lenne in die Ruhr. Westhofen ist für das Westhofener Kreuz namensgebend, wo sich die Autobahnen A 1 und A 45 kreuzen.
(Quelle Wikipedia)
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.
Wir freuen uns Ihnen ein Gewerbeobjekt, welches sich für eine Büronutzung bestens eignet, in Schwerte vorstellen zu dürfen.
Im Eingangsbereich befindet sich derzeit noch eine große Kühltheke, diese wird von dem Vermieter noch ausgebaut.
Auf der linken Seite gelangt man in einen Raum, welcher hervorragend als Einzelbüro genutzt werden kann.
Hinter der Theke befindet sich eine Tür durch diese man direkten Zugang zu einem weiteren Raum hat, der von dem vorherigen Mieter als Kühlraum genutzt wurde. Hier haben Sie genügend Platz um beispielweise Materialien zu lagern.
Angrenzend befindet sich noch ein separater Tiefkühlraum, woraus Sie einen Ordnerlagerraum gestalten können.
Im Kellerbereich befinden sich zwei Duschen und eine Umkleide.
Zudem haben die Möglichkeit bei der Gestaltung des Bodens mitzuwirken. So können Sie Ihre Wünsche bezüglich der Materialart und Farbauswahl dem Vermieter mitteilen.
Die Gewerbefläche verfügt über eine Nutzfläche von 100m².
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
Sofern Sie an weiteren Informationen interessiert sind, könne Sie gerne unser ausführliches Exposé anfordern.
Sollten Sie jedoch schon jetzt einen Besichtigungstermin mit uns vereinbaren wollen, können Sie sich gerne melden.
Gewerbeeinheit:
-Nutzfläche 100m²
Ausstattung:
- Großraumbüro
- Einzelbüro
- Derzeit Kühlraum, kann aber als weitere Lagerungsfläche genutzt werden
- Derzeit Tiefkühlraum, aber Gestaltungsmöglichkeit für einen Ordnerlagerraum
- Kellerraum
- Umkleide
- WC's
- Dusche
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Dieckmann Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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- eines MIETVERTRAGS im privaten Bereich keine Provision/Maklercourtage an die Dieckmann Immobilien GmbH zu zahlen.
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- eines MIETVERTRAGS im gewerblichen Bereich die ausgewiesene Provision/Maklercourtage an die Dieckmann Immobilien GmbH zu zahlen
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